Jede Tätigkeit, die in einer Immobilie (ob in einem Gebäude, einer Wohnung oder einem Industrielager) ausgeführt wird, muss einer Reihe von Regeln entsprechen, die sowohl allgemein als auch spezifisch für jede Tätigkeit sind. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, müssen mindestens eingehalten werden:
Die Nutzung und Beschaffenheit der Grundstücke muss im Einklang mit den städtebaulichen Verordnungen stehen, die je nach Lage des Grundstücks unterschiedliche Nutzungen und Regelungen festlegen.
- Es müssen ausreichende Brandschutzmaßnahmen vorhanden sein.
- Beleuchtungs-, Belüftungs- und Hygienebedingungen müssen den Vorschriften entsprechen.
- Installationen, einschließlich Elektrik, Aufzüge usw.
- Sie müssen die Vorschriften einhalten.
- Sicherheits- und Gesundheitsstandards für Arbeitnehmer müssen eingehalten werden.
- Umweltschutznormen müssen eingehalten werden (Verschmutzung, Wasserableitung, Einleitungen, giftige Produkte, Lärm).
- Einrichtungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.